Angebotene Dienstleistungen

Beratung in der Strukturierung von Stockwerkeigentum

Der wichtigste Entscheid wird oft gefasst, bevor das eigentliche Stockwerkeigentum begründet ist. Wie ist dieses auszugestalten? Was gehört in den Begründungsakt? Welche Dienstbarkeiten sind zu errichten? Wie hat das Reglement zu lauten? Die sorgfältige Analyse der Ausgangslage und der Interessen erlauben, mit einer korrekten Beantwortung dieser Fragen, viele künftige Probleme zu vermeiden. Diese Beratungstätigkeit bewegt sich ausserhalb der anwaltlichen Aufgaben und soll erlauben Probleme zu nachhaltig zu antizipieren.

Rechtsgutachten

Meinungsverschiedenheiten gehören beim Stockwerkeigentum zur Tagesordnung. Die meisten lösen sich mit gesundem Menschenverstand, mit Sachkompetenz des Verwalters und mit einer konzilianten Haltung der Stockwerkeigentümer. Ab und zu kommt es dennoch vor, dass sich die Parteien nicht einigen können und eine unabhängige Expertenmeinung einholen. Seit über 10 Jahren bin ich in der Verfassung solcher Rechtsgutachten tätig.

Schiedsgerichtsverfahren

In der Regel werden Auseinandersetzungen vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit anhängig gemacht. Verschiedene Reglemente sehen jedoch vor, dass die Parteien ein Schiedsgerichtsverfahren einleiten sollen, wenn sie sich nicht einig werden. Solche Schiedsgerichtsverfahren werden von der Zivilprozessordnung geregelt, aber die Parteien haben oft ihre Schiedsrichter selbst zu bestimmen. Auch hier ist es von Interesse, dass die Schiedsrichter aufgrund ihres Fachwissens gewählt werden.

Unterstützung bei Stockwerkeigentümerversammlungen

Die Stockwerkeigentümerversammlung ist die höchste Gewalt der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Sie fasst Beschlüsse und bildet den Willen der Gemeinschaft. Unzulässige Beschlüsse können vor dem Richter angefochten werden (Art. 75 ZGB), weshalb eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Versammlung von grösstem Interesse sind. Dabei können sie auf eine fundierte Unterstützung zurückgreifen.

Preise der Dienstleistungen

Aufgrund des Fachwissens, der Publikationen und der Erfahrung, werden im Bereich des Stockwerkeigentums angemessene Tarife in Rechnung gestellt. Diese verstehend sich exkl. MWSt.

Kanzlei am Bahnhof GmbH
Prof. Dr. Amédéo Wermelinger
Rechtsanwalt
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Interview in der Immobilia